Jugendschutz


Jugendliche sind ausdrücklich keine Zielgruppe der unternehmerischen Aktivitäten von Interwetten.

Der Schutz von Minderjährigen steht an oberster Stelle. Deshalb ist die Teilnahme von Jugendlichen an Glückspielen ausnahmslos untersagt.

Sportwetten können auf Minderjährige starken Reiz ausüben. Sie sind nach Erkenntnissen unterschiedlichster wissenschaftlicher Studien besonders stark anfällig für Entwicklung von problematischen und süchtigem Glücksspielverhalten. Interwetten trifft umfangreiche Maßnahmen, um Minderjährige vor Wettangeboten, die für die verantwortungsvolle Nutzung durch Erwachsene vorgesehen sind, zu schützen.

Hinweis für alle Eltern:
Sollte der Computer auch Freunden und Familienangehörigen unter 18 Jahren zugänglich sein, empfehlen wir, sich mit entsprechenden Filterprogrammen zum Jugendschutz abzusichern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Download der Software gibt es auf der Seite www.jugendschutzprogramm.de
www.jugendschutz-aktiv.de